Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Weser-EMS Sicherheitsdienst (Oktay-Özgün Keklik)
Beverbrucherstraße 5
49681 Garrel
Deutschland
(nachfolgend auch: Weser-EMS Sicherheitsdienst)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Weser-EMS Sicherheitsdienst mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Weser-EMS Sicherheitsdienst schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Weser-EMS Sicherheitsdienst als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Weser-EMS Sicherheitsdienst ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Weser-EMS Sicherheitsdienst in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von Weser-EMS Sicherheitsdienst / Mitwirkung des Kunden
(1) Weser-EMS Sicherheitsdienst erbringt für Beratungsdienstleistungen im Bereich der digitalen Strategieberatung und des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Weser-EMS Sicherheitsdienst dabei nicht die Erbringung eines Werks. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Weser-EMS Sicherheitsdienst, bleibt der Vergütungsanspruch von Weser-EMS Sicherheitsdienst unberührt.
(3) In Bezug auf die von Weser-EMS Sicherheitsdienst zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Weser-EMS Sicherheitsdienst in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook, Google oder Amazon nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise ist Weser-EMS Sicherheitsdienst nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Weser-EMS Sicherheitsdienst wird durch eine solche Maßnahme nicht berührt.
(5) Weser-EMS Sicherheitsdienst schuldet dem Kunden nicht das Erreichen bestimmter Umsatzgrenzen / Lead-Zahlen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Weser-EMS Sicherheitsdienst und dem Kunden erfolgt schriftlich oder fernmündlich.
(2) Bei fernmündlich geschlossenen Verträgen besteht kein Anspruch des Kunden, eine separate Auftragsbestätigung zu erhalten.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Weser-EMS Sicherheitsdienst angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Weser-EMS Sicherheitsdienst erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Weser-EMS Sicherheitsdienst ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Weser-EMS Sicherheitsdienst ist anders lautend. Eine Weser-EMS Sicherheitsdienst erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Weser-EMS Sicherheitsdienst ist berechtigt, fällige Zahlungen des Kunden von einem Drittdienstleister / Erfüllungsgehilfen (z.B. Digistore24) abwickeln zu lassen. Insoweit gelten zusätzlich die Bedingungen des Drittanbieters, auf welche separat hingewiesen wird.
(4) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn, die individualvertragliche Absprache mit dem Kunden ist anders lautend.
(5) Sie können den geschuldeten Preis nach Ihrer Wahl auf eines unserer angegebenen Konten überweisen, uns eine (SEPA)-Einzugsermächtigung erteilen oder Kreditkarte bezahlen. Im Fall einer erteilten (SEPA)-Einzugsermächtigung oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte werden wir die Belastung Ihres Kontos frühestens zu dem in Abs. 1 geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.
(6) Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen / Beratungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: kontakt@weser-ems-sicherheit.de (vorab) und Weser-EMS Sicherheitsdienst (Oktay-Özgün Keklik) Beverbrucherstraße 5 in 49681 Garrel (postalisch im Nachgang). Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:
Ich ermächtige die Weser-EMS Sicherheitsdienst (Oktay-Özgün Keklik) Beverbrucherstraße 5 in 49681 Garrel, vertreten durch den Geschäftsführer Oktay-Özgün Keklik und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Weser-EMS Sicherheitsdienst (Oktay-Özgün Keklik) Beverbrucherstraße 5 in 49681 Garrel auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers
(7) Weser-EMS Sicherheitsdienst stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(8) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Weser-EMS Sicherheitsdienst zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(9) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individualvertraglich festgelegte Laufzeit. Für die Dauer der Laufzeit steht dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Danach ist der Vertrag vorbehaltlich individualvertraglicher Absprache mit einer Frist von 30 Tagen gegenseitig aufkündbar.
(2) Freie Kündigungsrechte während der Laufzeit des Vertrags sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Weser-EMS Sicherheitsdienst beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Weser-EMS Sicherheitsdienst eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Weser-EMS Sicherheitsdienst vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Weser-EMS Sicherheitsdienst sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Weser-EMS Sicherheitsdienst in Verzug, ist Weser-EMS Sicherheitsdienst berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Weser-EMS Sicherheitsdienst wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 7 Erfüllung
(1) Weser-EMS Sicherheitsdienst wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Weser-EMS Sicherheitsdienst ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Weser-EMS Sicherheitsdienst bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Weser-EMS Sicherheitsdienst innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Weser-EMS Sicherheitsdienst gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Weser-EMS Sicherheitsdienst unberührt.
§ 8 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Weser-EMS Sicherheitsdienst überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Weser-EMS Sicherheitsdienst insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Weser-EMS Sicherheitsdienst erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Weser-EMS Sicherheitsdienst für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Weser-EMS Sicherheitsdienst nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Weser-EMS Sicherheitsdienst über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 10 Haftung
(1) Weser-EMS Sicherheitsdienst haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Weser-EMS Sicherheitsdienst nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Weser-EMS Sicherheitsdienst nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 11 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Weser-EMS Sicherheitsdienst die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt Weser-EMS Sicherheitsdienst von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, Weser-EMS Sicherheitsdienst hat diese Verstöße zu verantworten.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Weser-EMS Sicherheitsdienst maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Weser-EMS Sicherheitsdienst. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Weser-EMS Sicherheitsdienst.
AGB Stand: 16.09.2023 ©